Allgemeine Geschäftsbedingungen Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler folgen weiter unten

 

1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Flo-Rider MotoLoft Inh. Florian Schmand, Kottendorfer Straße 21a, 42697 Solingen (nachfolgend auch ‚Anbieter‘) und der Privatpersonen (nachfolgend auch ‚Nutzer‘), die auf der lnternetseite unter der Adresse www.moto-deal.de (nachfolgend auch ‚Webseite‘) Dienste des Anbieters nutzen.

2. Vertragsgegenstand/Leistungsbeschreibung
Der Anbieter betreibt unter der Adresse www.moto-deal.de einen Onlinedienst.

Zweck des Onlinedienstes ist es, verbindliche Kaufverträge über Fahrzeug zwischen Nutzern und gewerblichen Käufern (nachfolgend auch ‚Ankäufer‘) zu vermitteln. Der Anbieter tritt dabei als Vermittler auf. Der Kaufvertrag kommt zwischen Nutzer und Ankäufer zustande.

Zu diesem Zweck nimmt der Anbieter von dem Nutzer die Daten (und Unterlagen) des Fahrzeugs, welches zum Verkauf angeboten werden soll sowie die persönlichen Kontaktdaten, über die Webseite in der Rubrik ‚Kostenfrei Motorrad verkaufen‘ entgegen (Zur Erstellung eines Fahrzeugprofils).

Nach Aufnahme der Daten erhält der Nutzer vom Anbieter eine Bestätigungsemail. Mit dieser Email kommt es zum Vertragsschluss zwischen dem Nutzer und dem Anbieter über die zu erbringende Vermittlungstätigkeit (Vermittlungsvertrag).

Der Nutzer ist verpflichtet die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu tätigen und änderungen in seiner  persönlichen Kontaktdaten, insbesondere seiner Emailadresse, unverzüglich mitzuteilen.

Der Anbieter ist berechtigt die IP-Adressen der Orte, von denen aus der Login des Nutzers erfolgt, zu speichern.

Dem zum Verkauf stehenden Fahrzeug wird bei Vorliegen der erforderlichen Daten/Angaben eine sog. ‚Auktionsnummer‘ zugewiesen.

Die Daten des Fahrzeugs werden sodann anonym, d.h. ohne Veröffentlichung der persönlichen Daten des privaten oder gewerblichen Nutzers in einem geschlossenen Netzwerk von gewerblichen Fahrzeug- Händlern auf der Internetseite https://moto-deal.de/shop/, die ebenfalls vom Anbieter betrieben wird, veröffentlicht (sog. Versteigerungsrunde).

Die dort zugelassenen Ankäufer können in der jeweiligen Versteigerungsrunde dort verbindliche Kaufangebote für das zum Verkauf stehende Fahrzeug abgeben.

Eine Versteigerungsrunde dauert maximal 1 Woche, kann aber auch vorzeitig auf Wunsch des Nutzers beendet werden.

Wird in einer Versteigerungsrunde kein Gebot eines Ankäufers für das Fahrzeug abgegeben oder kommt ein Kaufvertrag mit dem Nutzer mangels Annahme eines Gebotes nicht zustande, veranlasst der Anbieter eine weitere Versteigerungsrunde. Dies wird so lange wiederholt, bis das Fahrzeug des Nutzers an einen Ankäufer verkauft ist oder der private oder gewerbliche Nutzer schriftlich oder per Telefon mitteilt, dass er keine weitere Versteigerungsrunde wünscht. Der Anbieter ist ihrerseits berechtigt, nach zwei erfolglosen Versteigerungsrunden weitere Versteigerungsrunden abzulehnen.

Die im Rahmen einer Versteigerungsrunde abgegebenen Gebote der potentiellen Ankäufer werden vom  Anbieter entgegengenommen. Schon während der laufenden Versteigerungsrunde hat der Nutzer die Möglichkeit telefonisch gegenüber der Anbieterin einem Verkauf an den zu dieser Zeit Höchstbietenden Ankäufer zuzustimmen. Hierdurch kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Das aktuell höchste Gebot, exklusive einer vom Ankäufer zu zahlenden Vermittlungsprovison, kann telefonisch bei der Anbieterin abgefragt werden. Erscheint dem Anbieter ein aktuelles Höchstgebot, exklusive einer vom Ankäufer zu zahlenden Vermittlungsprovision, interessant, kann diese ihrerseits den Nutzer darüber telefonisch informieren und anfragen, ob ein Verkauf gewünscht ist. Hiervon wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn dem Nutzer an einem schnellen Verkauf seines Fahrzeug gelegen ist. Wird von vorgenannte Möglichkeit der Vermittlung kein Gebrauch gemacht übersendet der Anbieter nach dem Ablauf der Versteigerungsrunde dem Nutzer ein Angebot, der das höchste abgegebene Gebot, exklusive einer vom Ankäufer zu zahlenden Vermittlungsprovision, ausweist. Der Nutzer hat die Möglichkeit das Kaufangebot aus der Email durch antworten mit dem Satz ‚ich nehme das Angebot an‘ anzunehmen. Hierdurch kommt zwischen dem Nutzer und dem Ankäufer ein verbindlicher Kaufvertrag über das betreffende Fahrzeug zu dem ausgewiesenen Preis zustande.

Umgang mit Daten:
Ein sorgfältiger Umgang mit personenbezogenen Daten ist für den Anbieter besonders wichtig. Personenbezogene Daten werden dementsprechend mit Sorgfalt verarbeitet und gesichert. Dabei werden die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz beachtet.

Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden während der Versteigerungsrunden nicht veröffentlicht. Akzeptiert der Nutzer ein Kaufangebot eines Ankäufers und kommt hierdurch ein Kaufvertrag mit diesem zustande, werden die erforderlichen personenbezogenen Daten des Ankäufers dem Nutzer per Email mitgeteilt. Der Ankäufer erhält seinerseits die personenbezogenen Daten des Nutzers per Email von dem Anbieter übersendet.

Im Zusammenhang mit der zu erbringenden Dienstleistung werden personenbezogene Daten des Nutzers gespeichert. Der Anbieter nutzt diese Daten für die Erfüllung der vertraglichen Leistung.

Der Anbieter ist berechtigt im Falle einer gesetzlichen oder von einer gerichtlichen Instanz auferlegten Verpflichtung entsprechende Daten weiterzuleiten.

Alle ein- und ausgehenden Telefongespräche werden aufgezeichnet. Dies hat den Vorteil, dass ggfs. weniger Informationen schriftlich zur Verfügung gestellt werden müssen und nachvollziehbar bleibt, welche Vereinbarungen telefonisch getroffen wurden.

4. Pflichten des Nutzers und des Ankäufers bei Abschluss eines Kaufvertrages
Nach Abschluss des Kaufvertrages zwischen Ankäufer und Nutzer entstehen für den Nutzer folgende Pflichten:

– Der Nutzer verpflichtet sich mit Abschluss des Kaufvertrages das Fahrzeug nicht an einen Dritten zu veräußern.

– Der Nutzer ist verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach Zustandekommen des Kaufvertrages per SMS, Mail oder telefonisch Kontakt mit dem Ankäufer aufzunehmen, um einen Termin für die Übergabe des Fahrzeuges zu vereinbaren.

– Vor der Bezahlung durch den Ankäufer hat der Nutzer nachzuweisen, dass die Fahrgestellnummer und die Fahrzeug-ldentifizierungsnummer des Fahrzeuges mit den Angaben in dem Fahrzeugschein übereinstimmen.

– Die Übereignung des Fahrzeuges Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises (Vor Ort in Bar oder per Vorabüberweisung) beinhaltet auch die Herausgabe der zum Fahrzeug gehörenden Papiere.

– Mit der Bestätigungsemail erhält der Nutzer eine Übergabequittung. Er ist verpflichtet diese vom Ankäufer ausfüllen und unterzeichnen zu lassen und an den Anbieter zurück zu senden.

Für den Ankäufer entstehen die folgenden Rechte und Pflichten:
– Der Ankäufer ist verpflichtet, das Fahrzeug abzunehmen und dem Nutzer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, sofern das Fahrzeug den vom Nutzer angegebenen Daten entspricht.

– Vor der Bezahlung hat der Ankäufer allerdings das Recht, das Fahrzeug auf Übereinstimmung mit der Datenbeschreibung zu prüfen und gemeinsam mit dem Nutzer eine Probefahrt zu machen.

– Der Ankäufer hat den Kaufpreis Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges in Bar oder nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Kaufvertragsparteien in anderer Weise, an den Nutzer zu entrichten.

– Der Ankäufer hat weiterhin das Recht, anhand eines amtlichen Ausweispapieres des Nutzers zu prüfen, ob es sich bei diesem um den im Fahrzeugbrief eingetragenen Eigentümer handelt.

– Der Ankäufer ist verpflichtet, die vom Nutzer vorgelegte Übergabequittung zu unterzeichnen wenn er das Fahrzeug erhalten hat.

Leistungs- und Erfolgsort ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, der (Firmen-)Sitz des Ankäufers. Dies bedeutet, dass der Nutzer das Fahrzeug am Firmensitz des Ankäufers abliefern muss.
Wird die Abholung des Fahrzeuges durch den Ankäufer hiervon abweichend zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, so ist das Fahrzeug an der vom Nutzer angegebenen Adresse durch den Ankäufer abzuholen.

Die Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges hat innerhalb von 21 Tagen nach Zustandekommen des Kaufvertrages zu erfolgen.

5. Kosten und Sanktionen
Die Erstellung eines Fahrzeugprofils auf der Webseite www.moto-deal.de sowie die Vermittlung des Fahrzeugs durch die Anbieterin an einen Ankäufer ist für den Nutzer kostenlos.

Eine Schadenspauschale in Höhe von 15 % des zwischen Nutzer und Ankäufer verbindlich vereinbarten Kaufpreises ist von dem Nutzer jedoch dann an die Anbieterin zu zahlen, wenn dieser das verkaufte Fahrzeug nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen nach Vertragsschluss an den Ankäufer übereignet und heraus gibt. Dies gilt dann nicht, wenn sich der Ankäufer nachweislich in Annahmeverzug befindet. Der Nutzer ist berechtigt den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die erhobene Pauschale.
Wird die Schadenspauschale fällig hat der Nutzer den vom Anbieter in Rechnung gestellten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Anbieters zu zahlen.
Alle vom Anbieter genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer sofern nicht etwas anderes angegeben ist.

6. Geistiges Eigentum
Die auf der Webseite angelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.

7. Haftungsbeschränkung
Der Anbieter schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Zu den vertragswesentlichen Pflichten bei einem Dienstvertrag gehört insbesondere die Pflicht, die versprochenen Dienste zu leisten.
Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsleitungen oder bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, oder in Fällen der höheren Gewalt. Eine gesetzlich zwingende und nicht abdingbare Haftung bleibt unberührt.

8. Gerichtsstand
Für Nutzer besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Nutzers.

9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB unwirksam sein oder unwirksam werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Datenschutzerklärung
1. Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gem. § 7 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) für eigene lnhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach den §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tat hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

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3. Urheberrecht
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4. Datenschutz
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7. Änderung dieser Bestimmungen
Wir haben jederzeit das Recht, diese Datenschutzbestimmungen durch Veröffentlichung auf unserer Webseite zu verändern. Über eine solche Änderung werden Sie vorher durch eine Email informiert. Dadurch haben Sie dann die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen lhr Einverständnis zu widerrufen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Händler

1.
Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Flo-Rider MotoLoft inh. Florian Schmand, Kottendorfer Straße 21a, 42697 Solingen (nachfolgend auch „Vermittler“) und gewerblich tätigen Fahrzeughändlern (nachfolgend auch „Käufer“ genannt), die auf der Internetseite des Vermittlers www.moto-deal.de (nachfolgend auch „Ankaufwebseite“ genannt) Dienste des Vermittlers nutzen.

2.
Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
Der Vermittler betreibt unter der Internetwebadresse www.moto-deal.de einen Internetdienst. Der Vermittler pflegt und aktualisiert – soweit erforderlich – die Webseite fortlaufend.

Zweck des Online-Dienstes ist es, verbindliche Kaufverträge über Motorräder und/oder sonstige Fahrzeuge zwischen privaten oder gewerblichen Verkäufern und gewerblichen Käufern zu vermitteln.

3.
Der Vermittler betreibt unter der Webadresse www.moto-deal.de eine weitere Internetseite. Auf dieser können sich private Verkäufer registrieren und ihr Motorrad oder ihr sonstiges Fahrzeug zum Kauf anbieten. Für die dort registrierten Verkäufer stellt der Vermittler deren Fahrzeug in das Internetportal www.moto-deal.de ein. Die Nutzer der Internetseite www.moto-deal.de können nach bestätigter Anmeldung nunmehr Gebote für die eingestellten Motorräder oder sonstigen Fahrzeuge abgeben.

4.
Die Dauer, für die Gebote auf ein Motorrad oder ein sonstiges Fahrzeug abgegeben werden können, ist unterschiedlich. Eine sogenannte „Versteigerungsrunde“ dauert maximal 72 Stunden. Die Nutzer der Internetplattform www.moto-deal.de können auf die so eingestellten Fahrzeuge verbindliche Kaufangebote abgeben. Dies ist sowohl online als auch telefonisch möglich. Nach Abschluss einer Versteigerungsrunde leitet der Vermittler das Höchstgebot exklusive der für Ihn vereinnahmten Provision für die Vermittlungstätigkeit an den Verkäufer weiter.

5.
Die Höhe der Provision ist vom Verkaufsgeschick der Vermittlerin abhängig. Für den jeweiligen Käufer ist die Provision des Vermittlers in dem abgegebenen Höchstgebot enthalten. Allerdings ist auf die Höhe der Provision noch Mehrwertsteuer zu zahlen. Nimmt der Verkäufer das Kaufangebot an, kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein verbindlicher Kaufvertrag über das eingestellte Fahrzeug zustande. Der Vermittler informiert sodann den Käufer über die Höhe des an den Verkäufer zu zahlenden Kaufpreises sowie die an den Vermittler zu zahlende Provision zuzüglich Mehrwertsteuer.

6.
Wird in einer Versteigerungsrunde kein Gebot eines Käufers für das Motorrad /das sonstige Fahrzeug abgegeben oder kommt ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer mangels Annahme eines Höchstgebotes nicht zustande, veranlasst der Vermittler eine weitere Versteigerungsrunde. Dies wird solange wiederholt, bis das Motorrad des Verkäufers an einen Käufer verkauft ist oder die Verkäuferseite weitere Versteigerungsrunden ablehnt.

7.
Pflichten des Käufers bei Abschluss eines Kaufvertrages
a) Nach Abschluss des Kaufvertrages entstehen für den Käufer folgende Pflichten:
• Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug abzunehmen und dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, sofern das Fahrzeug den vom Verkäufer angegebenen Daten entspricht.
• Vor der Bezahlung hat der Käufer das Recht, das Fahrzeug auf Übereinstimmung mit der Datenbeschreibung zu prüfen und gemeinsam mit dem Verkäufer eine Probefahrt zu machen.
• Der Käufer hat den Kaufpreis Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges in bar oder nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Kaufvertragsparteien, in anderer Weise, an den Verkäufer zu entrichten.
• Der Käufer hat das Recht, anhand eines amtlichen Ausweisdokuments des Verkäufers zu prüfen, ob es sich bei diesem um den im Fahrzeugbrief eingetragenen Eigentümer handelt.

b) Nach Abschluss des Kaufvertrages entstehen für den Verkäufer folgende Pflichten, die so auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetseite www.moto-deal.de geregelt sind:

• Der Verkäufer verpflichtet sich, mit Abschluss des Kaufvertrages das Fahrzeug nicht an einen Dritten zu veräußern.
• Der Verkäufer ist verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach Zustandekommen des Kaufvertrages per SMS, Mail oder telefonisch Kontakt zu dem Käufer aufzunehmen, um einen Termin für die Übergabe des Fahrzeuges zu vereinbaren.
• Vor der Bezahlung durch den Käufer hat der Verkäufer nachzuweisen, dass die Fahrgestellnummer und die Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges mit den Angaben in dem Fahrzeugschein übereinstimmen.
• Die Übereignung des Fahrzeuges Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises beinhaltet auch die Herausgabe der zum Fahrzeug gehörenden Papiere.

c) Verkäufer und Käufer verpflichten sich, sich gegenseitig Empfangsquittungen auszustellen.

d) Leistungs- und Erfolgsort ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, der (Firmen-) Sitz des Käufers. Dies bedeutet, dass der Verkäufer das Fahrzeug am Firmensitz des Käufers abliefern muss.

e) Wird die Abholung des Fahrzeuges durch den Käufer hiervon abweichend zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, so ist das Fahrzeug an der vom Verkäufer angegebenen Adresse durch den Käufer abzuholen.

f) Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges hat innerhalb von 14 Tagen nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages zu erfolgen.

8.
Kosten und Sanktionen

a) Die Anmeldung auf dem Internetportal www.moto-deal.de ist kostenlos.
b) Gibt der Käufer ein Angebot über die Internetseite www.moto-deal.de ab und akzeptiert ein Verkäufer das Angebot des Käufers als Höchstgebot, erhält der Vermittler für seine Tätigkeit eine Provision. Die Provision hängt vom Verkaufsgeschick des Vermittlers ab. Bevor der Vermittler das von Käuferseite abgegebene Höchstgebot an den Verkäufer übermittelt, zieht er eine Provision in beliebiger Höhe von dem Höchstgebot ab. Auf vorgenannte Provision wird Mehrwertsteuer fällig.
c) Der Käufer ist verpflichtet die Provision, zuzüglich Mehrwertsteuer, nach Rechnungsstellung unmittelbar an den Vermittler zu zahlen. Der Kaufpreis ist gemäß den Bestimmungen in diesen AGB an die Käuferseite zu zahlen.

9.
Die Vermittlungsgebühr entfällt für den Fall, dass die Verkäuferseite bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig getäuscht hat oder das Fahrzeug nicht übereignet und der Käufer die Vermittlerin hierüber unmittelbar informiert. Im Falle der arglistigen Täuschung muss der Käufer dem Vermittler die Täuschung und seine Anfechtungserklärung so nachweisen, dass eine Prüfung des Sachverhaltes möglich ist.

10.
Geistiges Eigentum
Die auf der Webseite angelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechtsinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.

11.
Haftungsbeschränkungen

a) Flo-Rider MotoLoft inh. Florian Schmand schließt die Haftung für leichte vielleicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach den Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Flo-Rider MotoLoft inh. Florian Schmand. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
b) Flo-Rider MotoLoft inh. Florian Schmand haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsleitungen oder bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht im Einflussbereich von Flo-Rider MotoLoft inh. Florian Schmand liegen oder in Fällen der höheren Gewalt. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Kooperationsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Kooperationsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Eine gesetzlich zwingende und nicht abdingbare Haftung bleibt unberührt.

12. Gerichtsstand

a) Für Käufer, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind oder eine juristische Person ist Solingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsverhältnis resultierenden Streitigkeiten.
b) Für Käufer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Käufers.

Schlussbestimmungen:

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB unwirksam sein oder unwirksam werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.